Kernkompetenzen

Jahresabschlüsse

Die Erstellung von Handels- und
Steuerbilanzen
erfolgt nach den
Bedürfnissen, die außenstehende
Dritte oder Kreditinstitute an Ihre
Unternehmung stellen.

 

Nach Ihren gewünschten Anforderungen und Bedürfnissen können Sie unter verschiedenen Paketen zur Abschlusserstellung wählen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilung entspricht den Anforderungen gemäß § 18 Kreditwesengesetz und erfolgt nach den Vorgaben der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Steuerberaterverbands.

Steigern Sie die Aussagekraft durch Erläuterung des Jahresabschlusses einschließlich eines Berichts inklusive betriebswirtschaftlicher Kennzahlenanalyse.

Eine kostengünstige elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses für publizitätspflichtige Unternehmen zum elektronischen Unternehmensregister ist obligatorisch.



Buchhaltung und Lohnabrechnungen

Unterschiedliche Mandanten benötigen unterschiedliche Lösungen. Für die Finanzbuchhaltung können Sie selbst aus meinem Leistungsportfolio ihr passendes "Fibu-Paket" wählen. Möglich ist die Einführung von Buchhaltungssoftware in Ihrem Unternehmen. Die Finanzbuchhaltung kann auf Wunsch auch durch meine Kanzlei erstellt werden.

Steuererklärungen

Der Steuerberaterverband begrüßt das von der Bundesregierung geplante Gesetz, Steuererklärungen elektronisch abzugeben.

Die Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen erfolgt schon jetzt durch elektronische Übermittlung mittels einer abgesicherten DATEV-Schnittstelle an die Finanzverwaltung. Wahlweise erfolgt herkömmliche Versendung auf Papier.

Voraussichtliche Steuerberechnungen sind der erforderliche Baustein für Ihre Steuerplanung und optimieren die Berechnung von Vorauszahlungen zur Körperschaft- und Einkommensteuer.